{"id":54,"date":"2025-07-27T15:23:43","date_gmt":"2025-07-27T13:23:43","guid":{"rendered":"https:\/\/kunstverein.advancedmagic.de\/?page_id=54"},"modified":"2025-09-09T15:02:34","modified_gmt":"2025-09-09T13:02:34","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kunstverein-bamberg.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung des Kunstverein Bamberg e. V."},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_medium\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><h3 class=\"w-text\"><span class=\"w-text-h\"><span class=\"w-text-value\">Satzung des Kunstverein Bamberg e. V.<\/span><\/span><\/h3><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><br \/>\nUm 1808 wird im Zusammenhang mit der T\u00e4tigkeit E.T.A. Hoffmanns von der Entstehung eines \u201eKunstvereins\u201c in Bamberg berichtet. 1823 wurde der Kunstverein Bamberg offiziell gegr\u00fcndet und eingetragen.<br \/>\nAm 04. Juli 1932 vereinigte er sich mit dem \u201eLiteraturverein\u201c Bamberg ( gegr\u00fcndet 1918 ), mit dem damit seit 1929 bereits verbundenen \u201eVerein f\u00fcr graphische Kunst Bamberg\u201c (gegr\u00fcndet 1919) und dem Kunstgewerbeverein Bamberg ( gegr\u00fcndet 1921) zum \u201eVerein f\u00fcr Kunst, Literatur und Kunstgewerbe Bamberg\u201c, der sich seit 1946 \u201eVerein f\u00fcr<br \/>\nKunst, Literatur und Kunsthandwerk Bamberg e. V.\u201c nannte. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.01. 1969 wurde der Name des Vereins ge\u00e4ndert in \u201eKunstverein Bamberg e. V.\u201c<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr, Zweck, Aufgaben und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><br \/>\nDer Vereinsname lautet Kunstverein Bamberg e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Bamberg und ist in das Vereinsregister eingetragen ( VR 148).<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br \/>\nDer Kunstverein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>\nKonkrete Aufgabe des Vereins ist die Pflege und F\u00f6rderung der \u201esch\u00f6nen K\u00fcnste\u201c auf allen Gebieten, insbesondere die F\u00f6rderung des Kunstverst\u00e4ndnisses, auch \u00fcber den Kreis der Mitglieder hinaus. Seine Hauptaufgabe sieht der Verein in der Pr\u00e4sentation und Vermittlung zeitgen\u00f6ssischer, aktueller und junger Kunst. Diese Ziele werden durch Ausstellungen, Exkursionen, Aufbau und Pflege einer Kunstsammlung, Angebot von Jahresgaben f\u00fcr die Mitglieder, F\u00fchrungen, Vortr\u00e4ge, Diskussionen, Lesungen und sonstige Veranstaltungen angestrebt.<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\nMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nMitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden.<br \/>\nDie Aufnahme in den Verein ist schriftlich oder per Mail beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag. Will er dem Antrag nicht stattgeben, entscheidet dar\u00fcber die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung.<br \/>\nZu Ehrenmitgliedern oder zum Ehrenpr\u00e4sidenten kann der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes Personen ernennen, die sich um die Kunst oder speziell um den Kunstverein hervorragende Verdienste erworben haben. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nDie Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<br \/>\nDer Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren.<br \/>\nDer Austritt kann nur mit einer Vierteljahresfrist zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.<br \/>\nBei Vorliegen wichtiger Gr\u00fcnde kann der Vorstand den Ausschluss des Mitglieds beschlie\u00dfen.<br \/>\nEin wichtiger Ausschlussgrund ist der Zahlungsr\u00fcckstand des Mitgliedsbeitrages, trotz schriftlicher Mahnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\nJedes Mitglied hat einen j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Dessen H\u00f6he wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Der Vorstand<\/strong><br \/>\nDer von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Vorstand besteht aus mindestens 3, h\u00f6chstens aus 5 Personen.<br \/>\nErforderlich ist die Wahl folgender Positionen<br \/>\n1.Vorsitzender<br \/>\nSchatzmeister<br \/>\nSchriftf\u00fchrer<br \/>\nDer 2. Vorsitzende wird durch Beschluss des Vorstandes aus seinem Kreis bestimmt. Er kann zugleich Schatzmeister oder Schriftf\u00fchrer sein.<br \/>\nBei Abstimmungen des Vorstandes mit Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.<br \/>\nDer Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vom 1.Vorsitzenden oder vom 2.Vorsitzenden allein vertreten. Von den \u00fcbrigen Vorstandsmitgliedern vertreten je 2 gemeinsam. Sind nur 3 Vorstandsmitglieder bestellt, vertritt auch das dritte Vorstandsmitglied allein. Sie sind jeweils Vorstand im Sinne des BGB. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass von der weiteren Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung oder Zustimmung des 1. Vorsitzenden Gebrauch gemacht werden darf.<br \/>\nDer Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt.<br \/>\nDer Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen. Die Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind.<br \/>\nDie Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu protokollieren.<br \/>\nZu seiner Unterst\u00fctzung kann der Vorstand einen Beirat berufen. Die Beiratsmitglieder sollen jeweils eine bestimmte<br \/>\nAufgabe \u00fcbernehmen. Beiratsmitglieder haben jedoch keine Stimme bei Abstimmungen des Vorstandes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Die Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nDie Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Lauf der Wahlperiode statt.<br \/>\nIhr obliegt<br \/>\n&#8211; die Entgegennahme des Gesch\u00e4ftsberichtes<br \/>\n&#8211; die Genehmigung des Rechnungsberichtes<br \/>\n&#8211; die Entlastung des Vorstandes<br \/>\n&#8211; die Wahl der Vorstandsmitglieder und Rechnungspr\u00fcfer<br \/>\n&#8211; die Festsetzung des Jahresbeitrages<br \/>\n&#8211; die Beratung von Antr\u00e4gen der Mitglieder, die dem Vorsitzenden sp\u00e4testens 3 Tage vor der Versammlung schriftlich eingereicht wurden<br \/>\n&#8211; Satzungs\u00e4nderungen, die mit Dreiviertelmehrheit zu beschlie\u00dfen sind.<br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins, die nur mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden kann.<br \/>\nAlle \u00fcbrigen Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.Vorsitzenden.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung wird mindestens 2 Wochen vorher durch Rundschreiben an die Mitglieder unter Bekanntgabe des Tagesordnung bekannt gegeben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Aufl\u00f6sung, Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong><br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke fallen Eigentum und Verm\u00f6gen der Stadt Bamberg zu mit der Auflage, damit weiterhin die Vereinsziele gem\u00e4\u00df \u00a7 1 zu f\u00f6rdern und die eventuell \u00fcbergebenen Kunstwerke zu erhalten.<\/p>\n<p>Bamberg 16. Mai 2011<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-54","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kunstverein-bamberg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/54","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kunstverein-bamberg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/kunstverein-bamberg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kunstverein-bamberg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kunstverein-bamberg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=54"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/kunstverein-bamberg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/54\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":24962,"href":"https:\/\/kunstverein-bamberg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/54\/revisions\/24962"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kunstverein-bamberg.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=54"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}